LEISTUNGEN
Europäischer Mahnbescheid
Seit 2008 ist in Deutschland alternativ zum deutschen Mahnverfahren ein vergleichbares europäisches Verfahren eingeführt worden, welches in grenzüberschreitenden Fällen die schnelle und kostengünstige Beitreibung unbestrittener Forderungen im EU-Raum ermöglicht.
Das Verfahren ist möglich, wenn Gläubiger und Schuldner in verschiedenen Europäischen Mitgliedstaaten ansässig sind. Mit Ausnahme arbeitsrechtlicher Ansprüche ist in Deutschland für die Bearbeitung von Anträgen im Europäischen Mahnverfahren ausschließlich das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig.
In seltenen Fällen mag es vorkommen, dass Ihr Schuldner sich außerhalb der Europäischen Union niederlässt. Wir organisieren für Sie einen Korrespondenzanwalt in dem jeweiligen Staat und weisen diesen mit der Durchsetzung der Forderung an. Natürlich sprechen wir vorher über die Details.