Kostentransparenz
Grundsätzlich ist Inkassoeasy als Rechtsanwaltsdienst an die gesetzliche Gebührenordnung und damit an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Somit sind die Inkassokosten verbindlich festgelegt und können jederzeit nachgeprüft werden.
Insofern hat Ihnen die bei Inkassoeasy anfallenden Anwaltsgebühren bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der Schuldner zu erstatten.
Deshalb gehen Sie gleich den direkten und sicheren Weg zu uns. Denn wir bieten Ihnen mit Inkassoeasy ein anwaltliches Forderungsmanagement.